INFO März 2022:

  • Geänderte Nutzungsdauer von Computerhard- und Software (BFH)
  • Finanzverwaltung veröffentlicht Schreiben zur Entfernungspauschale (BMF)
  • Abfindungszahlung im Scheidungsfall (BFH)
  • Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert
  • Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert

Einkommensteuer

Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

BMF-Schreiben vom 26.02.2021

Für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware kann aufgrund des
technologischen Fortschritts dieser Wirtschaftsgüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
einem Jahr zugrunde gelegt werden. Dies gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre die
nach dem 31.12.2020 enden.
Für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die bereits zuvor angeschafft bzw. hergestellt
wurden, kann auch der Restbuchwert vollends abgeschrieben werden.
Diese Regelung betrifft u.a. Computer, Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations,
Peripherie-Geräte wie Tastaturen, Maus, Scanner sowie Ausgabegeräte wie Beamer, Headsets,
Lautsprecher und Drucker.

Sonstiges Aktuelles

INFO August 2022:

Einkommensteuer Steuerermäßigung nach § 35 a EStG bei ambulanten Pflege- und BetreuungsleistungenBFH-Urteil vom 12.04.2022 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG

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INFO Juni/Juli 2022:

Verlängerung der Steuererklärungsfristen 2020 – 2024 Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 bis 2024 inberatenen Fällen und

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