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- Kurzarbeitergeld ebenfalls verlängert
Einkommensteuer
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
BMF-Schreiben vom 26.02.2021
Für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware kann aufgrund des
technologischen Fortschritts dieser Wirtschaftsgüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
einem Jahr zugrunde gelegt werden. Dies gilt für alle Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre die
nach dem 31.12.2020 enden.
Für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die bereits zuvor angeschafft bzw. hergestellt
wurden, kann auch der Restbuchwert vollends abgeschrieben werden.
Diese Regelung betrifft u.a. Computer, Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations,
Peripherie-Geräte wie Tastaturen, Maus, Scanner sowie Ausgabegeräte wie Beamer, Headsets,
Lautsprecher und Drucker.