INFO August 2022:
Einkommensteuer Steuerermäßigung nach § 35 a EStG bei ambulanten Pflege- und BetreuungsleistungenBFH-Urteil vom 12.04.2022 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten kannauch von
Wir betreuen Sie auf den Gebieten der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Begleitung – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.
Wirtschaftsprüfung
Vertrauen Sie auf eine unabhängige und sorgfältige Prüfung Ihrer Jahresabschlüsse. Wir bieten Ihnen fundierte Analysen und praxisnahe Empfehlungen, um Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.
Steuerberatung
Mithilfe unserer Expertise erfüllen Sie Ihre steuerlichen Pflichten und optimieren Ihre Steuerlast im Rahmen sicherer Gestaltungsmöglichkeiten – ohne Ihre betriebswirtschaftlichen Erfordernisse aus den Augen zu verlieren.
Betriebsberatung
Erfolg ist planbar. Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen wir Sie bei der Entwicklung von Strategien, die Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs bringen.
Lohn-/ und Buchhaltungsservice
Effiziente und präzise Lohn- und Finanzbuchführung ist der Grundstock jeglichen unternehmerischen Tuns. Mit unseren modernen Programmlösungen erhalten Sie laufend verlässliche Auswertungen Ihres Unternehmens.
Umfassende Kompetenzen in einem Team.
Als moderne Kanzlei legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Unser Team aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Fachkräften arbeitet Hand in Hand, um Ihnen die besten Lösungen zu bieten. Wir setzen auf kontinuierliche Weiterbildung und digitale Prozesse, um Ihnen auch in Zukunft den bestmöglichen Service zu bieten.
Gemeinsam mehr erreichen
Sie suchen nach einer neuen Herausforderung in einem dynamischen Umfeld? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bieten Ihnen nicht nur einen Arbeitsplatz, sondern die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und Ihre Fähigkeiten in einem kollegialen Team einzubringen.
Familie und Karriere – geht das? Wir ermöglichen Ihnen mit flexiblen Teilzeitlösungen den Wiedereinstieg in Ihren Fachbereich und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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Einkommensteuer Steuerermäßigung nach § 35 a EStG bei ambulanten Pflege- und BetreuungsleistungenBFH-Urteil vom 12.04.2022 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten kannauch von
Verlängerung der Steuererklärungsfristen 2020 – 2024 Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für 2020 bis 2024 inberatenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten erneut verlängert.Für beratene Steuerpflichtige ergeben sich künftig
Einkommensteuer Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software BMF-Schreiben vom 26.02.2021 Für Computerhardware und für Betriebs- und Anwendersoftware kann aufgrund destechnologischen Fortschritts dieser Wirtschaftsgüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer voneinem Jahr zugrunde gelegt
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